Angebot
Angebot für Architektur- und IngenieurbürosEnergienachweise
nach EnEV § 3, 4, 9 Neubau, Umbau, Ausbau für Wohn- und Nichtwohngebäude öffentlich rechtliche NachweiseNachweis –nach EEWärmeG
Einsatz Erneuerbarer Energien öffentlich rechtlicher NachweisBerechnungen erfolgen mit zertifizierter ständig aktualisierter Software
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise
für Wohn- und Nichtwohngebäude

Hinweise zu den Energieausweisen
Nach EnEV besteht u.a. eine Vorlage- und Übergabepflicht bei Neubau nach der Fertigstellung; bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung u.ä.Der Energieausweis ist mit dem Kauf-, Miet-, oder Pachtvertag u.ä. zu übergeben.
Die EnEV regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 27 EnEV und können nach EnEG § 8 Bußgeldvorschriften mit bis zu
15000 € Geldbuße geahndet werden.
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Energiebedarfausweis – Energieverbrauchsausweis
Ermittlung des nach EnEV rechtlich zulässigen Energieausweises (Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs)

Abstimmung über den für den Ausstellunganlass wirtschaftlich richtigen Ausweis mit dem Kunden

Aufnahme oder Übergabe der erforderlichen Daten

Berechnung des Energieausweises mit Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Registrierung bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle)

Übergabe des Ausweises