Angebot

Angebot für Architektur- und Ingenieurbüros

Energienachweise

nach EnEV § 3, 4, 9 Neubau, Umbau, Ausbau für Wohn- und Nichtwohngebäude öffentlich rechtliche Nachweise

Nachweis –nach EEWärmeG

Einsatz Erneuerbarer Energien öffentlich rechtlicher Nachweis

Berechnungen erfolgen mit zertifizierter ständig aktualisierter Software

Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweise

für Wohn- und Nichtwohngebäude


Hinweise zu den Energieausweisen

Nach EnEV besteht u.a. eine Vorlage- und Übergabepflicht bei Neubau nach der Fertigstellung; bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung u.ä.

Der Energieausweis ist mit dem Kauf-, Miet-, oder Pachtvertag u.ä. zu übergeben.

Die EnEV regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 27 EnEV und können nach EnEG § 8 Bußgeldvorschriften mit bis zu
15000 € Geldbuße geahndet werden.
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Energiebedarfausweis – Energieverbrauchsausweis
Ermittlung des nach EnEV rechtlich zulässigen Energieausweises (Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs)
Abstimmung über den für den Ausstellunganlass wirtschaftlich richtigen Ausweis mit dem Kunden
Aufnahme oder Übergabe der erforderlichen Daten
Berechnung des Energieausweises mit Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
Registrierung bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle)
Übergabe des Ausweises

BAFA - Berater Wohngebäude Nr. 118691
Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
BAFA – Berater Nr. EBM-200880
gelistet in Energieauditorenliste EDL-G